HITACHI Luft/Luft-Wärmepumpen wurden vor kurzem wieder in die BAFA-Förderliste aufgenommen und sind ab sofort im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen mit mindestens 25 % förderfähig.
Auf der Homepage des BAFA sind Technischen FAQs veröffentlicht. Darin wird erläutert, wie die notwendigen Kriterien durch Luft/Luft-Wärmepumpen zukünftig erfüllt werden können:
Netzdienlichkeit
Seit dem 01.01.2023 müssen alle förderfähigen Wärmepumpen netzdienlich betrieben werden. Die netzdienliche Steuerbarkeit gilt als erfüllt, wenn die Luft/Luft-Wärmepumpen mindestens die im FGK Statusreport 60 Version 2 aufgeführten Anforderungen erfüllen.
Anleitungen zu Netzdienlichkeit gemäß FGK Status Report 60 V2.0
RAC-Systeme
Utopia-Systeme
VRF-Systeme
Hydraulischer Abgleich
Da bei luftgeführten Wärmepumpen kein hydraulischer Abgleich möglich ist, muss über die Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
Jahresarbeitszahl (JAZ) Für Luft/Luft-Wärmepumpen ist die Berechnung einer JAZ grundsätzlich nicht notwendig. Das Energielabel (gemäß Verordnung (EU) 626/2011) wird bei Single-Split- und Multi-Split-Geräten mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW benötigt.
Bei Single-Split- und Multi-Split-Geräten mit einer Heizleistung von mehr als 12 kW werden die Herstellernachweise benötigt, die wir gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen. Sie sind dem BAFA-Antrag beizufügen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns an!
Ihr Hans Kaut Team. |